Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Dienstleistungen 

SIRIUS Hundeschule bietet folgende Dienstleistungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung von TFAs, Hundetrainern und anderen Personengruppen zum Coaching und Hundetraining an:

a) Einzelstunden oder Gruppenunterricht für Hundebesitzer und Hund – Halter – Teams.
b) Präsenzweiterbildungen mit mehreren festgesetzten Terminen im TGZ Tiergesundheitszentrum München oder an derzeit buchbaren Standorten.
c) Einzelveranstaltungen im TGZ Tiergesundheitszentrum München oder an den derzeit buchbaren Standorten
d) E-Learning Produkte (z. B. Webinare)
e) TraineeShip im Rahmen der in das vereinbarte Zeitintervall fallenden Angebote der SIRIUS Hundeschule

Die nachstehenden Klauseln gelten für alle genannten Angebote/Produkte, sofern kein Klammerzusatz nachgestellt wurde oder ein ausdrücklicher Hinweis auf einen der genannten Buchstaben erfolgt.

§2 Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die persönlich oder die über die Onlineplattformen von SIRIUS (hundeschule-muenchen.info) geschlossen werden.
Abweichungen von diesen Bedingungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform und Zeichnung durch die Geschäftsführer. AGB des Kunden finden keine Anwendung. Ein Widerspruch der SIRIUS Hundeschule ist nicht notwendig.

§3 Anmeldung und Preise

1. Der Kunde kann sich für die verschiedenen Leistungen von SIRIUS online über die Anmeldeformulare anmelden.
Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennt.

2. Der Kunde erhält von SIRIUS per E-Mail eine schriftliche Anmeldebestätigung mit Details zur Buchung.

3. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Kunde zur Teilnahme. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Antrags des Kunden durch SIRIUS zustande. Das Angebot kann durch den Kunden nicht einseitig abgeändert werden. Ferner ist der Kunde nicht berechtigt, im Rahmen der Anmeldemasken o. Ä. eigene Angebote zu formulieren. Dies bedarf einer gesonderten Nebenabrede, die von den Geschäftsführern zu unterzeichnen ist (siehe auch § 2 Nr.2).

4. SIRIUS bietet die Dienstleistungen grundsätzlich entgeltlich an. Auf der Internetseite sind die jeweils gültigen Gebühren bzw. Preislisten aufgeführt. Es gelten die Preise des bei Anmeldung gültigen Verzeichnisses.

5. Eine Anmeldung zur Teilnahme ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich ohne Zustimmung der sorgeberechtigten Personen nicht bei SIRIUS registrieren. Ein Formular zur Erteilung der Zustimmung kann unter hallo@hundeschule-muenchen.info angefordert werden. Nach Rücksendung dieses Formulars kann eine Registrierung des minderjährigen Kindes wirksam erfolgen.

6. Der Kunde sichert zu, dass sämtliche von ihm im Rahmen der Registrierung, des Vertragsabschlusses oder während der Laufzeit des Vertrages gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich, SIRIUS jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten; auf entsprechende Anfrage von SIRIUS hat der Kunde die Daten zu bestätigen.

7. Der Kunde verpflichtet sich, von SIRIUS zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter oder Gutschein-Codes streng geheim zu halten und SIRIUS unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort / der Gutschein-Code bekannt ist. SIRIUS wird das Passwort eines Kunden nicht an Dritte weitergeben und einen Kunden nie per E-Mail oder Telefon nach seinem Passwort fragen.

8. Der Kunde haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Zugangs zu Webinaren vorgenommen werden. Hat der Kunde den Missbrauch nicht zu vertreten, weil etwa eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet der Kunde nicht.

9. Die gebuchten Dienstleistungen können per Einmalzahlung oder in Teilzahlungen endgültig erworben werden. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn diese von SIRIUS ausdrücklich gestattet worden sind.

10. Die Gestattung einer Teilzahlung ist abhängig von ausreichender Bonität des Kunden. Diese wird nach Anmeldung durch SIRIUS geprüft. Die Bewertung des Ergebnisses obliegt der SIRIUS. Bei nicht ausreichender Bonität behält sich SIRIUS eine Ablehnung der Anmeldung vor.

11. Der Kunde ist damit einverstanden, Rechnungen auf elektronischem Wege zu erhalten. Weiterhin ist der Kunde – im Rahmen der gültigen EU- Datenschutzbestimmungen und des Datenschutzcodexes von SIRIUS damit einverstanden, dass sein Name und ggf. seine Telefonnummer auf Teilnehmerlisten abgedruckt wird. Dies dient ausdrücklich nur der Kontaktaufnahme bei Ausfall der Veranstaltung, dem unentschuldigtem Nichterscheinen des Kunden und unvorhergesehen Notfällen.

12. Die Zahlungen erfolgen in Euro inklusive einer evtl. gesetzlichen Umsatzsteuer.

13. Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung wird nach wirksamer Anmeldung fällig.
Sofern eine Teilzahlung vereinbart wurde, ist die erste Teilzahlung direkt nach der Anmeldung fällig. Der Kunde erhält eine Rechnung.
Die restlichen Teilzahlungen erfolgen im Lastschrifteinzug monatlich, zu jedem 1. des Monats, welcher auch den Fälligkeitszeitpunkt darstellt.

14. Ist der Kunde im Zahlungsverzug, ist SIRIUS berechtigt, alle Leistungen im Rahmen des Angebotes einzustellen; der Kunde bleibt auch für diesen Zeitraum zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet. Die fällige Forderung von SIRIUS wird während des Verzugs verzinst. Der Verzugszinssatz beträgt fünf Prozentpunkte über dem variablen Basiszinssatz p.a., wenn ein Verbraucher Kunde ist. Sofern ein Unternehmer die Kundenstellung einnimmt, erhöht sich der Zinssatz auf 9% über dem Basiszinssatz. Das Recht zur Kündigung bleibt unberührt.

§4 Leistungen und Laufzeiten der Verträge

1) Die mit der Durchführung der Leistung befassten Mitarbeiter vom SIRIUS werden von dieser ausgesucht und für die bestimmten Veranstaltungen benannt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter von SIRIUS.
Bei der Auswahl wird SIRIUS die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Die SIRIUS erbringt die Leistungen durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist.
2) SIRIUS ist berechtigt, die vorgesehenen Referenten/Lehrkräfte (z. B. bei Krankheit) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen, wenn dies erforderlich ist.

3) SIRIUS erbringt – je nach gebuchter Dienstleistung – folgende Leistungen:
a) Online-Kurse zu bestimmten Themen im Bereich der Hundehaltung, Hundeerziehung, Verhaltensberatung, Verhalten von Hunden, Hundetraining, Tiermedizinische Themen, Weiterbildung für TFAs und Personen, die sich mit der Versorgung oder dem Training von Hunden beschäftigen oder zukünftig beschäftigen möchten (Tierpfleger, Pflegestellen, Gassigänger, interessierte Hundehalter etc.).
b) Präsens-Seminare zu gleichen Themen wie unter 3.a. und
Weiterbildungsseminar zum Verhaltensberater und Coach

4) Der Kunde ist berechtigt, die Text-Lehrmaterialien, falls angeboten, als PDF-Datei herunterzuladen und zu speichern. SIRIUS gewährt dem Kunden für diese Dauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die vereinbarten Dienstleistungen zu nutzen.

5) Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Eine Nutzung ist nur für private und nicht-kommerzielle Zwecke zulässig. Jede öffentliche Wiedergabe (§ 15 Absatz 2 UrhG) ist ausdrücklich untersagt. Online-Zugänge werden automatisch gelöscht, wenn der Nutzungszeitraum des jeweiligen Lehrganges abgelaufen ist.

6) Nimmt der Kunde die festgelegten Präsenzseminar-oder Online-tage nicht wahr, besteht kein Anspruch auf Ersatz. Auf Kulanzbasis kann die SIRIUS einen Nachholtermin anbieten, ist hierzu jedoch in keiner Weise verpflichtet.

7) Der Kunde erhält im Rahmen seiner Buchung Zugang zu den jeweiligen Webinaren. Diese können konsumiert, aber nicht gespeichert werden. Die technischen Voraussetzungen sind durch den Kunden zu beschaffen.

8) Der Kunde erhält die Möglichkeit, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen. Nimmt der Kunde/die Kundin eine oder mehrere Veranstaltungen nicht wahr, besteht kein Anspruch auf Ersatz.

9) Der Kunde erhält das erworbene Online-Produkt zu seiner nicht-kommerziellen Verwendung.

§5 Kündigung und Absage von Terminen / Sonderregelungen für Gruppenunterricht (Läufigkeit)

1. Die Kündigung ist in Textform gegenüber der SIRIUS Hunndeschule, Birkenleiten 15, 81543 München oder per Email, an hallo@hundeschule-muenchen.info , zu erklären.

2. Die Kündigung wird bei Zugang wirksam. Die unten genannten Fristen beginnen mit dem Zugang bei SIRIUS.

3. Folgende Rahmenbedingungen sind für Einzel- und Gruppenstunden zu beachten:

Einzelstunden: Dem Kunden steht bis zu 14 Tage nach Buchungsdatum der kostenlose Rücktritt vom Vertrag zu. Erfolgt die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, kann Sirius diese Kündigung aus Kulanz akzeptieren, hierzu besteht keine Verpflichtung. In jedem Fall fällt eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro (für das Schnuppertraining und eine Einzelstunde) bis 45 Euro (für 3 oder 6 Einzelstundenpakete) an.

Gruppenunterricht: Dem Kunden steht bis zu 14 Tage nach Buchungsdatum der kostenlose Rücktritt vom Vertrag zu. Danach wird für die Kündigungsabwicklung eine Bearbeitungsgebühr von 45,00 Euro erhoben. Erfolgt die Kündigung in einem Zeitraum von 10 Tage oder weniger vor Kursbeginn zahlt der Kunde 50 % des Preises. Nach Beginn der Gruppenkurse (dazu zählen alle Gruppenkurse und das Welpenspiel) ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.

Läufigkeit von Hündinnen: Läufige Hündinnen dürfen das Trainingsgelände nicht betreten, um eine Ablenkung durch Markierungen / Pheromone auf dem Gelände zu verhindern. Bei Buchung von Einzelstunden, können wir auf öffentliches Gelände ausweichen. Bei Bucung von Gruppenstunden scheidet der Kunde mit Hund aus der aktuellen Gruppe aus, behält aber den Anspruch, an einem späteren Kurs in den Kurs wieder einzusteigen.

Bei Absage oder Nicht-Teilnahme am Gruppenunterricht von Seiten der Kunden entsteht für diese (Ausnahme Läufigkeit der Hündin) kein Anspruch auf Wiederholung der verpaßten Stunden.

Absagen oder Nicht- Teilnahme an Einzelstunden, die weniger als 24 Stunden vor dem Termin per Mail oder persönlich (telefonisch) angekündigt werden, können nicht mehr angenommen werden. Die Stunden werden in diesem Fall voll berechnet.

4. Folgende Rahmenbedingungen sind für die Weiterbildung zum Coach oder die Vorbereitung für die Sachkundeprüfung nach §11 TSchG zu beachten:

Bei der Weiterbildung zum Verhaltensberater und Coach (§1a) sind die Termine fest terminiert und können nicht storniert werden. Für versäumte Termine kann SIRIUS aus Kulanzgründen einen Ersatztermine anbieten, ist hierzu jedoch in keiner Weise verpflichtet

Der Kunde kann bis 30 Tage vor Beginn der ersten Veranstaltung / des ersten Seminar-Termines (aus mehreren) absagen. Für die Kündigungsabwicklung wird eine Bearbeitungsgebühr von 150,00 Euro (betrifft Lehrgang /Weiterbildung zum Coach) bzw. 55,00 Euro (betrifft Vorbereitung für die Sachkundeprüfung nach §11) erhoben.

Danach zahlt der Kunde 75 % des Preises.

 

Bei Absage von Terminen aufgrund von Umständen, die SIRIUS nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Absage durch den/die Dozenten/Vortragenden gegenüber dem Unternehmen, hat der Kunde keinen Anspruch auf einen Schadensersatz und ebenso keinen Anspruch auf Rückzahlung seines bereits geleisteten Betrages. In diesen Fällen wird ein Gutschein ausgestellt. SIRIUS ist nicht verpflichtet, den Grund der Absage, sofern er im Machtbereich des/der Dozenten/Vortragenden liegt, preiszugeben. Ebenso besteht keine Verpflichtung, einen Ersatztermin anzukündigen oder anzubieten.

SIRIUS beherrscht den Leistungsvorbehalt der Unmöglichkeit, sofern dies in ihrer Macht steht. Dies bedeutet praktisch, dass z. B. die Absage eine Veranstaltung wg. höherer Gewalt (beispielsweise bei Extremwetterlagen aller Art), allein SIRIUS zusteht. Der Kunde kann diesen Vorbehalt nicht geltend machen bzw. ihn nicht als Leistungseinrede verwenden.

§6 Rücktritts- und Leistungsvorbehalte von SIRIUS

Es gelten – für die Weiterbildung zum Verhaltensberater und Coach – weitere folgende Rücktritts- und Leistungsvorbehalte: SIRIUS behält sich vor, Veranstaltungen wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen, sowie durch eine Benachrichtigung des Kunden von dem Vertrag zurückzutreten, wenn eine intern festgelegte Mindestanzahl an Teilnehmern für die gewählte Veranstaltung nicht erreicht wird. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz (beispielsweise für gebuchte Reisekosten oder Hotelkosten).
Weiterhin behält SIRIUS sich vor, bei geringer Teilnehmeranzahl die Veranstaltung auf verkürztes Intensivtraining zu verkürzen. Die Länge richtet sich nach der Menge der Teilnehmer.
Bei Ausfall des Referenten/der Lehrkraft oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren (z. B. höhere Gewalt), ist SIRIUS berechtigt, die jeweiligen Termine abzusagen.
Sofern der Kunde seinen eigenen Hund zu den derzeit buchbaren Standorten von SIRIUS mitbringen möchte, behält sich SIRIUS vor, die Teilnahme an der jeweiligen Lehreinheit zu verweigern, wenn im Vorfeld keine aktuelle Kopie des Impfausweises des Hundes und eine Kopie des Versicherungsscheines einer Hundehalterhaftpflicht vorgelegt werden kann.
Die Überprüfung erfolgt stichprobenartig. Der Kunde hat die Unterlagen demnach jederzeit vorzulegen.
Sofern die Einzelveranstaltung OHNE HUND gebucht wurde, darf kein Hund mitgebracht werden, auch wenn dieser am Seminargeschehen nicht teilnimmt.

§6a Widerrufsrecht des Verbrauchers

1. Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen sämtliche mit SIRIUS geschlossenen Verträge zu widerrufen.
2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Zugangs der Anmeldung/Bestellung bei SIRIUS.
3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde SIRIUS mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
5. Wenn der Kunde den Fernabsatzvertrag widerruft, hat SIRIUS alle Zahlungen, die sie vom Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei SIRIUS eingegangen ist.
6. Für diese Rückzahlung verwendet SIRIUS dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
7. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat dieser ggf. einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem SIRIUS von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet wurde, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Es wird eine Einzelfallprüfung vorgenommen.

Ausgenommen davon sind die Weiterbildungs-Seminare unter §1a. Bei Kündigung weniger als 30 Tage vor Beginn des ersten Seminar-Termins verpflichtet sich der Kunde zu Zahlung von 75% der Teilnahmegebühr.

§7 Änderungsvorbehalte

1. SIRIUS behält sich vor, erforderliche inhaltliche und organisatorische Änderungen, (wie z. B. den Wechsel des Veranstaltungsortes) und Abweichungen vor oder während der Veranstaltung durchzuführen, soweit diese den Gesamtcharakter der gebuchten Veranstaltung nicht wesentlich ändern.
2. Über erforderliche Änderungen wird der Kunde unverzüglich informiert.
3. SIRIUS behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Einheitlichkeitsstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist.
4. Die Änderung wird dem Kunden bekanntgemacht. Sofern der Kunde der Änderung nicht binnen sechs Wochen ausdrücklich in Schriftform widerspricht, wird diese nach Ablauf der Frist wirksam.

§8 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

1. Gegen Forderungen von SIRIUS kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
2. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3. Die Abtretung von Ansprüchen des der Kundin gegen SIRIS an Dritte ist ausgeschlossen.

§10 Hinweise zur Datenverarbeitung und Datenschutz

1. Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Kunden auf ausdrücklich freiwilliger Basis.
2. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.
3. Ohne die Einwilligung des Kunden nutzt SIRIUS dessen Daten nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung.
4. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, über die von ihm gespeicherten Daten Auskunft zu erhalten, sowie die Löschung dieser Daten anzufordern. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung unter www.hundeschule-muenchen.info verwiesen.

§12 Gewährleistung
1. SIRIUS erfüllt seine vertraglichen Pflichten, wenn die Dienstleistungen den wesentlichen Beschreibungen entsprechen. Eine Gewährleistung für die Darstellung der Inhalte wird nicht übernommen. Der Kunden/die Kundin erkennt an, dass SIRIUS keinen Trainingserfolg verspricht. Insbesondere ist dem Kunden/der Kundin bewusst, dass SIRIUS keine Gewährleistung dafür übernimmt, dass die in den Seminaren gezeigten Trainings durchführbar sind. Die Nutzung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Der Kunden/die Kundin hat eventuell auftretende Mängel unter Protokollierung gegebenenfalls angezeigter Fehlermeldungen schriftlich zu melden. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von SIRIUS durchgeführte Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Manipulationen entstehen